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   OLG Düsseldorf, 20.01.2011 - I-2 U 55/10   

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https://dejure.org/2011,24488
OLG Düsseldorf, 20.01.2011 - I-2 U 55/10 (https://dejure.org/2011,24488)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20.01.2011 - I-2 U 55/10 (https://dejure.org/2011,24488)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20. Januar 2011 - I-2 U 55/10 (https://dejure.org/2011,24488)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterlassungsanspruch besteht bei Verletzung eines europäischen Patents betreffend Oxycodon-Zusammensetzungen mit kontrollierter Freisetzung; Erlass einer einstweiligen Verfügung wegen Verletzung eines Patents für eine kontrolliert freisetzende ...

  • Zentrum für gewerblichen Rechtsschutz

    Oxycodonhydrochlorid

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    PatG § 9 Nr. 1; EPÜ Art. 64; PatG § 139 Abs. 1
    Erlass einer einstweiligen Verfügung wegen Verletzung eines Patents für eine kontrolliert freisetzende Oxycodon-Hydrochlorid-Dosierungsform zur oralen Verabreichung an Menschen, weil die angegriffene Ausführungsform mit der technischen Lehre des Verfügungspatents ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2011, 8596
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Düsseldorf, 29.05.2008 - 2 W 47/07

    Olanzapin

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.01.2011 - 2 U 55/10
    Ergeht eine Unterlassungsverfügung, greift sie darüber hinaus meist in sehr einschneidender Weise in die gewerbliche Tätigkeit des Verfügungsbeklagten ein und führt während ihrer Bestandsdauer zu einer Erfüllung des geltend gemachten Anspruchs (Senat, InstGE 9, 140, 145 - Olanzapin; InstGE 112, 114, 118 f. - Harnkatheter).

    Eine einstweilige Unterlassungsverfügung wegen Patentverletzung verlangt aber in der Regel, dass die Rechtsbeständigkeit des Antragsschutzrechts hinlänglich gesichert ist (Senat, InstGE 9, 140, 146 - Olanzapin; InstGE 112, 114, 119 - Harnkatheter).

    Die Einschätzung der Rechtsbeständigkeit muss das Verletzungsgericht in eigener Verantwortung vornehmen (Senat, InstGE 9, 140, 146 - Olanzapin).

    Grundsätzlich kann von einem hinreichenden Rechtsbestand nur dann ausgegangen werden, wenn das Verfügungspatent bereits ein erstinstanzliches Einspruchs- oder Nichtigkeitsverfahren überstanden hat (Senat, InstGE 9, 140, 146 - Olanzapin; InstGE 112, 114, 121 - Harnkatheter).

  • OLG Düsseldorf, 30.09.2010 - 2 U 47/10

    Voraussetzungen einer einstweiligen Verfügung im Patentverletzungsverfahren

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.01.2011 - 2 U 55/10
    Sie werden nach Eingang der Berufungsbegründung ihrem Eilcharakter entsprechend in aller Regel kurzfristiger terminiert als Hauptsacheverfahren, so dass auch bei unverzüglicher Einleitung und zügigem Betreiben eines Einspruchs- oder Nichtigkeitsverfahrens nicht selten noch nachträglich Stand der Technik ermittelt wird, für dessen Würdigung dann eine ähnliche kurze Zeitspanne zur Verfügung steht wie zur Vorbereitung der erstinstanzlichen mündlichen Verhandlung (Senat, Urt. v. 30. September 2010 - I-2 U 47/10, Umdr.
  • OLG Düsseldorf, 11.01.2018 - 15 U 66/17

    Wilkinson darf keine Rasierklingeneinheiten passend für den Nassrasierer

    Ein Sonderfall wird beispielsweise angenommen, wenn der Verfügungsbeklagte oder ein sonstiger kompetenter Wettbewerber sich bereits mit eigenen Einwendungen am Erteilungsverfahren beteiligt hat, so dass die Patenterteilung sachlich der Entscheidung in einem zweiseitigen Einspruchsverfahren gleichsteht, oder wenn ein Rechtsbestandsverfahren deshalb nicht durchgeführt worden ist, weil das Verfügungspatent allgemein als schutzfähig anerkannt wird oder wenn sich die Einwendungen gegen den Rechtsbestand des Verfügungspatentes schon bei der dem vorläufigen Rechtsschutzverfahren eigenen summarischen Prüfung als haltlos erweisen oder wenn ( z. B. mit Rücksicht auf die Marktsituation oder die aus der Schutzrechtsverletzung drohenden Nachteile) außergewöhnliche Umstände gegeben sind, die es für den Verfügungskläger ausnahmsweise unzumutbar machen, den Ausgang des anhängigen Einspruchs- oder Nichtigkeitsverfahrens abzuwarten (OLG Düsseldorf I-2 U 17/17, Urt. v. 14.12.2017; OLG Düsseldorf OLG Düsseldorf BeckRS 2014, 4902; OLG Düsseldorf GRUR-RR 2013, 236 - Flupirtin-Maleat; OLG Düsseldorf BeckRS 2013, 13744; OLG Düsseldorf BeckRS 2011, 08596; OLG Düsseldorf BeckRS 2010, 15862 - Harnkatheter; OLG Düsseldorf GRUR 2008, 1077 - Olanzapin).
  • OLG Düsseldorf, 06.12.2012 - 2 U 46/12

    Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Verfügung wegen der Verletzung eines

    2012, 178 - Gleitsattel-Scheibenbremse; Urteil vom 20.01.2011 - I-2 U 92/10, juris und WuW/E DE-R 3215-3234; Urteil vom 20.01.2011 - I-2 U 55/10, juris; Urteil vom 24.11.2011 - I-2 U 55/11, juris und …

    Sie werden nach Eingang der Berufungsbegründung ihrem Eilcharakter entsprechend in aller Regel kurzfristiger terminiert als Hauptsacheverfahren, so dass auch bei unverzüglicher Einleitung und zügigem Betreiben eines Einspruchs- oder Nichtigkeitsverfahrens nicht selten noch nachträglich Stand der Technik ermittelt wird, für dessen Würdigung dann eine ähnliche kurze Zeitspanne zur Verfügung steht wie zur Vorbereitung der erstinstanzlichen mündlichen Verhandlung (Senat, Urteil vom 30.09.2010 - I-2 U 47/10, GRUR-RR 2011, 81 = Mitt. 2012, 178 - Gleitsattel-Scheibenbremse; Urteil vom 20.01.2011 - I-2 U 55/10, juris; Urteil vom 24.11.2011 - I-2 U 55/10, juris und Mitt. 2012, 413 [LS] - Kreissägeblatt).

  • OLG Düsseldorf, 04.03.2021 - 2 U 25/20

    Unterlassungsanspruch wegen des Angebots und Vertriebs eines Präparats aus einem

    2012, 178 - Gleitsattel-Scheibenbremse; Urteil vom 20.01.2011 - I-2 U 92/10 = BeckRS 2011, 03266; Urteil vom 24.11.2011 - I-2 U 55/10 = BeckRS 2011, 08596; Urteil vom 06.12.2012 - I-2 U 46/12 = BeckRS 2013, 13744; Mitt.
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